Reisekrankenversicherung „Individual“
Sie haben eine Tagung oder ein Seminar mit Gastsprecher / Gastsprecherin aus dem Ausland oder im Ausland? Sie sind Konzert- oder Tourneeveranstalter und haben kunstschaffende Personen / Gruppen aus verschiedenen Ländern und touren mit diesen um die Welt?
Unsere Reisekrankenversicherung „Individual“ richtet sich an Konzert- oder Tourneeveranstalter und Firmen die einen umfassenden Incoming- und Outgoing Versicherungsschutz benötigen.
Wer kann die Reiseversicherung „Individual“ abschließen?
Versicherbare Firmen bzw. Veranstalter
Versicherbar sind Konzert- / Tourneeveranstalter mit Sitz in Deutschland oder Österreich.
Versicherbare Konzerte / Tourneen
Versicherbar sind alle Konzerte und Tourneen von Veranstaltern mit Sitz in Deutschland. Ergibt sich aus dem Antrag eine besondere Gefahrenlage zum / zur jeweiligen Konzert / Tournee, sind bis Vertragserstellung individuelle Prämienzuschläge bzw. eine Antragsablehnung vorbehalten.
Versicherbare Personen
Versicherbar sind alle nachweislich am jeweiligen Konzert / an den jeweiligen Tourneen teilnehmenden Personen, unter folgenden Voraussetzungen:
- Die versicherte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder
- die versicherte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des EWR und reist zum Zweck des Konzerts / der Tournee nach Deutschland und / oder in ein anderes Land des EWR.
- Alle anderen am Konzert / der Tournee teilnehmenden Personen sind auf Einzelanfrage versicherbar, sofern zulassungsrechtliche Gegebenheiten dies gestatten.
Versicherungsumfang
Sie haben die Möglichkeit zwischen verschiedenen Bausteinen zu wählen:
1. Krankenversicherung (fester Bestandteil)
2. Reiseunfall-Versicherung
3. Reisehaftpflicht-Versicherung
4. Reisegepäck-Versicherung
Prämie
Die Prämie berechnet sich nach der Anzahl der Reisetage, der Anzahl der Personen und dem gewählten Deckungsumfang. Die Mindestprämie pro Vertrag beträgt € 375,– inkl. Versicherungssteuer.