sozialversicherungsfreie Saisonarbeitskräfte (bis 30 Mitarbeiter)
Betriebe sind oft durch saisonale Engpässe auf zusätzliche Arbeitskräfte angewiesen. Im Falle eines Freizeitunfalles, einer plötzlich aufkommenden Krankheit oder gar bei Tod einer Arbeitskraft sollten diese im Schadenfall ausreichend versichert sein. Dafür muss für die Dauer des Aufenthalts eine Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Prämie
Unsere Prämie für die Krankenversicherung der Saisonarbeitskräfte beträgt ab € 0,60 pro Person und Tag.
Versicherungsumfang
Krankenversicherung: Leistungen für medizinisch notwendige Heilbehandlungskosten infolge von akuten Krankheiten und Freizeit-Unfällen. Dies umfasst im Wesentlichen: ambulante Heilbehandlung beim Arzt, ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel, stationäre Behandlung im Krankenhaus in der allgemeinen Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) ohne Wahlleistungen (keine privatärztliche Behandlung), ärztlich verordneter Transport zum nächst erreichbaren Krankenhaus, schmerzstillende Zahnbehandlung, sowie damit in Zusammenhang stehende Zahnfüllung in einfacher Ausführung, Überführungskosten im Todesfall bzw. Bestattungskosten. Bitte zeigen Sie uns eine stationäre Behandlung umgehend telefonisch an!
Unfallversicherung: Versicherungssumme bei 100% lnvalidität
€ 30.000,–, Versicherungssumme bei Unfalltod € 2.600,–
Privathaftpflichtversicherung: Deckungssumme € 1.000.000,– pauschal für Personen- und Sachschäden.
Erweiterungen des Versicherungsschutzes
- Unfall- und Privathaftpflicht, Zuschlag € 0,04 pro Person und Tag zzgl. 19% Versicherungssteuer
- Verbesserung der Arzthonorare (2,3 statt 1,7-facher Satz der GOÄ bzw. GOZ)
Für wen gilt dieser Versicherungsschutz?
Dieser Krankenversicherungsschutz gilt für alle von der Sozialversicherungspflicht befreiten Arbeitskräfte mit ausländischer Staatsangehörigkeit ohne ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Als sozialversicherungsfrei gelten kurzfristig beschäftigte Saisonarbeitnehmer.