sozialversicherungsfreie Saisonarbeitskräfte ab 30 Mitarbeiter

Unsere optimale Absicherung für Ihre Saisonarbeitskräfte – falls doch mal was passiert.

sozialversicherungsfreie Saisonarbeitskräfte (ab 30 Mitarbeiter)

Betriebe sind oft durch saisonale Engpässe auf zusätzliche Arbeitskräfte angewiesen. Im Falle eines Freizeitunfalles, einer Erkrankung oder gar bei Tod einer Arbeitskraft müssen diese im Schadenfall ausreichend versichert sein. Daher muss für die Dauer des Aufenthalts eine Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Für Großbetriebe haben wir die Anmeldung der Saisonarbeitskräfte noch einfacher gestaltet: Sie melden Ihre Saisonarbeiter pauschal an und teilen uns am Ende des Jahres die tatsächliche Anzahl der Mitarbeiter mit, sowie die zugehörigen Versicherungszeiträume (beginnend mit der Einreise und endend mit der Ausreise).

Prämie

Die Prämie beträgt ab € 0,60 je Person und Tag.

 

Versicherungsumfang

Krankenversicherung: Leistungen für medizinisch notwendige Heilbehandlungskosten infolge von akuten Krankheiten und Freizeit-Unfällen. Dies umfasst im Wesentlichen: ambulante Heilbehandlung beim Arzt, ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel, stationäre Behandlung im Krankenhaus in der allgemeinen Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) ohne Wahlleistungen (keine privatärztliche Behandlung), ärztlich verordneter Transport zum nächst erreichbaren Krankenhaus, schmerzstillende Zahnbehandlung, sowie damit in Zusammenhang stehende Zahnfüllung in einfacher Ausführung, Überführungskosten im Todesfall bzw. Bestattungskosten bis zu € 10.000. Bitte zeigen Sie uns eine stationäre Behandlung umgehend telefonisch an!

Unfallversicherung: Versicherungssumme bei 100% lnvalidität
€ 30.000,–, Versicherungssumme bei Unfalltod € 2.600,–

Privathaftpflichtversicherung: Deckungssumme € 1.000.000,– pauschal für Personen- und Sachschäden.

 

Erweiterungen des Versicherungsschutzes

  • Unfall- und Privathaftpflichtversicherung, Zuschlag € 0,04 je Person und Tag zzgl. 19% Versicherungssteuer
  • Verbesserte Arzthonorare (2,3 statt 1,7-facher Satz der GOÄ bzw. GOZ)

Für wen gilt der Versicherungsschutz?

Dieser Krankenversicherungsschutz gilt für alle von der Sozialversicherungspflicht befreiten Arbeitskräfte mit ausländischer Staatsangehörigkeit ohne ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Versicherungsschutz besteht ab dem Eingang dieser Vereinbarung und nur unter der Voraussetzung, dass die Abschlagszahlungen pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen. Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dieser Rahmenvereinbarung, eventuellen schriftlichen Vereinbarungen, den Versicherungsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.

Versicherungsschutz besteht ab der Pauschalanmeldung in unserem Hause. Am Saisonende senden Sie uns bitte eine Gesamtaufstellung Ihrer beschäftigten Personen mit Ein-und Ausreisedatum zu. Aufgrund Ihrer Daten werden wir die Endabrechnung durchführen.

Die Differenz zwischen Abschlagszahlungen und Endabrechnung wird zinslos bis zur Endabrechnung gestundet. Die Abschlagszahlungen werden in den nachfolgend vereinbarten Terminen durch die ERP Finanzdienstleistungen GmbH vom Bankkonto des Vertragspartners oder Überweisung durch den Kunden ohne weitere Rechnungslegung eingezogen.

Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, den versicherten Personen als Versicherungsbestätigung einen Behandlungsschein auszuhändigen. Diese Rahmenvereinbarung endet zum 31.12. des Kalenderjahres, für das sie getroffen wurde.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Team von erpfd jederzeit gerne zur Verfügung.