sozialversicherungspflichtige Saisonarbeitskräfte
Insbesondere zur Erntezeit der jeweiligen Sonderkultur (z.B. Spargel und Erdbeeren) werden in Deutschland Saisonarbeitskräfte benötigt. Für landwirtschaftliche Betriebe sind sie von großer Bedeutung.
Für Saisonarbeitskräfte gelten grundsätzlich die gleichen versicherungsrechtlichen Bedingungen wie für alle anderen Arbeitnehmer. Eine Beschäftigung als Saisonarbeitskraft kann wie jede andere Beschäftigung zu einer Versicherungspflicht in den einzelnen Sozialversicherungszweigen führen.
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