Dienstreiseversicherung
Sie sind Mitarbeiter und müssen auf eine Dienstreise? Sie sind Konzert- oder Tourneeveranstalter und müssen daher ins Ausland auf Tour?
Gerade als Vertriebsmitarbeiter oder Projektleitung müssen Sie oft auch spontane Reisen unternehmen da trotz modernster Kommunikationsmedien die persönliche Anwesenheit oftmals unabdingbar ist. Wer hier nicht mit dem richtigen Reiseschutz unterwegs ist, ist Gefahren ausgesetzt.
Wenn Sie als Arbeitgeber wiederum die Fürsorgepflicht gegenüber Ihrem Personal vernachlässigen, können Sie zudem dafür haften. Da es aber um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter geht, möchten Sie diese sicherlich gut versorgt wissen.
Wer kann diese Versicherung abschließen?
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass sich der Sitz des Versicherungsunternehmens in Deutschland oder Österreich befindet. Wenn Sie auch ausländische Niederlassungen absichern möchten, prüfen wir dies gerne auf Anfrage.
Warum überhaupt Dienstreisen absichern?
Stellen Sie sich vor, Sie stolpern abends bei einem Spaziergang nach einem anstrengenden Meeting so unglücklich und brechen sich dabei das Bein. Ohne eine zusätzliche Absicherung für Geschäftsreisen im Ausland wären Sie in diesem Fall nicht versichert. Denn grundsätzlich sind nur Tätigkeiten im Rahmen der Arbeitszeit gedeckt. Und was ist mit Haftpflichtrisiken und verschwundenem Gepäck? Diese Risiken kann nur eine spezielle Geschäftsreiseversicherung für Unternehmen und Mitarbeitende absichern.
Weitere Punkte für den Versicherungsschutz:
- die arbeitgebende Instanz unterliegt einer rechtlichen Fürsorgepflicht und muss laut §241 Abs. 2BGB und 618 BGB die Risiken einer Geschäftsversicherung seiner Mitarbeiter tragen. Weder die Krankenkassen noch die Berufsgenossenschaften bieten hier ausreichend Schutz.
- Grundsätzlich sind nur Tätigkeiten im Rahmen der Arbeitszeit abgedeckt. Unfälle, z.B. im Hotel oder beim Abendessen, sind nicht versichert.
- Die Mehrzahl aller mittelständischen Personen ist im Ausland vertreten
- Nur mit Dienstreise-Versicherung genießen die Mitarbeiter auf Dienstreisen den Status einer privat versicherten Person und wird dementsprechend versorgt.
- Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nur in EU-Ländern und Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Aber auch in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, müssen die Behandlungskosten vorgestreckt werden. Diese sind je nach Land unterschiedlich und werden in der Regel nur teilweise erstattet.
Prämie
Speziell für unsere Konzert- und Tourneeveranstalter haben wir eine maßgeschneiderte Versicherungslösung entwickelt. Interessiert? Wir helfen Ihnen gerne weiter.