Incoming-Versicherung (ein Gast in Deutschland)
Sie sind als ausländischer Besucher oder Geschäftsreisender in Deutschland oder einem anderen Gastland? Sie engagieren eine kunstschaffende Person und sind vertraglich verpflichtet, für eine ausreichende Krankenversicherung zu sorgen? Unsere Incoming-Krankenversicherung gilt für touristische und geschäftliche Reisen nach Deutschland.
Für wen ist die Incoming-Versicherung interessant?
Sie engagieren eine Künstlerin / einen Künstler, z.B. aus Lateinamerika, und sind vertraglich verpflichtet, für eine ausreichende Krankenversicherung zu sorgen. Ein Anruf bei der Künstlersozialversicherung ergibt, daß der Künstler nicht unter die Versicherungspflicht fällt und somit auch nicht über die KSK versichert werden kann.
Die privaten Krankenversicherer lehnen in der Regel dankend ab und verweisen darauf, daß sie keine Krankenversicherung für Personen annehmen, die keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Schon gar nicht kurzfristige Verträge.
Unsere Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Gäste mit ausländischer Staatsangehörigkeit, welche sich vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem EU-Land aufhalten. Da des Öfteren der landeseigene Versicherungsschutz nicht ausgedehnt oder erweitert werden kann, bietet die Krankenversicherung für ausländische Gäste die ideale Ergänzung für Ihren vorübergehenden Aufenthalt.
Versicherungsumfang
Sie haben die Möglichkeit zwischen verschiedenen Bausteinen zu wählen:
1. Incoming-Krankenversicherung
2. Reiseunfall-Versicherung
3. Reisehaftpflicht-Versicherung
Prämie
Über unseren Button „Online abschließen“ wird ihre individuelle Prämie ganz unkompliziert gemäß Ihren Angaben berechnet und Sie können den Vertrag sofort online abschließen.
Sofern Sie Konzert- oder Tourneeveranstalter sind und mehre Gruppen / Kunstschaffende / Gäste absichern möchten, haben wir mit der Reisekrankenversicherung „Individual“ spezielle Lösungen für Sie entwickelt. Interessiert? Wir helfen Ihnen gerne weiter!